Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Postdemokratie
Hinweis
- Postdemokratie bezeichnet ein politisches System, in dem es nicht auf die Beteiligung der Bürger (als Input gesehen), sondern nur auf Ergebnisse ankommt, die dem Allgemeinwohl dienen und dem Kriterium der Verteilungsgerechtigkeit genügen (Outputorientierung). In Bezug auf kollektiv verbindliche Entscheidungen wird dabei demokratischen Verfahren nur instrumentelle Bedeutung zugemessen. Sie erscheinen nützlich, wenn und insofern Mehrheitsentscheidungen oder demokratisch kontrollierte hierarchische Entscheidungen geeignet sind, allgemeinwohlorientierte Politik hervorzubringen. Dabei wird im Gegensatz zur Pluralismustheorie angenommen, dass das Allgemeinwohl objektiv bestimmbar sei und Interessenkonflikte nicht in demokratischen Verfahren ausgetragen, sondern durch Verwaltungsvorgänge aufgehoben werden sollten. Die gewählten Repräsentanten verlagern dabei ihre Kompetenzen (und damit die Verantwortung) auf Experten, Kommissionen und Wirtschaftsunternehmen. Der Bürger wird dabei nicht als der Souverän betrachtet, in dessen Auftrag entschieden werden muss, sondern der befähigt werden muss, den vorgegebenen Anforderungen des Allgemeinwohls, meist verstanden als die Bedingungen des globalen Marktes, gerecht zu werden.
Schlagwortsuche
URI
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