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Angaben zum Begriff

Adoptionsfreigabe > Babyklappe

Bevorzugte Bezeichnung

Babyklappe  

Oberbegriff

Hinweis

  • ist eine Vorrichtung, mit der Neugeborene anonym und straffrei bei einer Institution abgegeben werden können. Das neugeborene Baby kann durch eine Klappe in ein Wärmebett gelegt werden. Sobald die Klappe geschlossen ist, wird durch einen heute meist elektronischen Alarm Hilfe herbeigerufen, so dass das Kind versorgt werden kann. Charakteristisch für das Hilfskonzept der Babyklappen ist, dass sie die Möglichkeit bieten, ein Kind abzugeben und dabei sowohl für die Gesundheit des Kindes als auch für die Anonymität der Mutter Sorge getragen wird. Ziel ist es Aussetzungen oder Tötungen Neugeborener zu verhindern. Babyklappen sind rechtlich wie moralisch und bezüglich ihres Nutzens umstritten.

URI

https://ariadnethesaurus.onb.ac.at/sar/c_4631754

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